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Als Teil des Konjunkturpakets hat der Koalitionsausschuss eine Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Die Umsatzsteuersätze werden generell von 19% auf 16% (§ 12 Abs. 1 UStG) und von 7% auf 5% (§ 12 Abs. 2 UStG) gesenkt. Rechtsgrundlage ist das 2. Corona-Steuerhilfegesetz, das von der Bundesregierung am 12.6.2020 verabschiedet wurde, § 28 Abs. 1 bis 3 UStG-E.
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