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Auf Grundlage des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes hatte der Koalitionsausschuss im Sommer dieses Jahres als Teil des Konjunkturpaketes eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer bis zum 31.12.2020 beschlossen.
Zum 01.01.2021 werden die Umsatzsteuersätze nun wieder auf die ursprünglichen Werte angehoben, d.h. generell von 16% auf 19% (§ 12 Abs. 1 UStG) und von 5% auf 7% (§ 12 Abs. 2 UStG).
Wir von metasfresh helfen Ihnen selbstverständlich bei der Anpassung der Steuersätze auf Ihrem metasfresh System und beantworten Ihre Fragen gerne.
Um die Anpassungen selber vorzunehmen, folgen Sie einfach dieser Anleitung und metasfresh sorgt dafür, dass die Änderungen automatisch und rechtzeitig zum Jahreswechsel zur Anwendung kommen, damit Sie sich sorgenfrei weiter Ihren Geschäften widmen können.
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